Terms of Service
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
1.1 Vertragsgrundlagen
LumeSec Technologies e.U. schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage der jeweils gültigen schriftlichen Angebote, der darin einbezogenen Leistungsbeschreibungen (z. B. individuelle Dokumentationen oder allgemeine Broschüren), der aktuellen Preislisten sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Allgemeine Gültigkeit
Sofern nicht ausdrücklich projektbezogen (z. B. individuelle Vereinbarungen), gelten die Leistungsbeschreibungen, Preislisten und AGB für alle Geschäftsbeziehungen zwischen LumeSec Technologies e.U. und dem Auftraggeber. Nach erstmaligem Vertragsabschluss sind diese Dokumente in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle weiteren Vertragsabschlüsse gültig, auch wenn nicht erneut ausdrücklich darauf verwiesen wird.
1.3 Zukünftige Änderungen
LumeSec Technologies e.U. behält sich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen, Preislisten und diese AGB anzupassen. Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und gelten als vereinbart, sofern kein schriftlicher Widerspruch binnen zwei Wochen erfolgt. Die geänderten AGB gelten ab ihrem Inkrafttreten auch für bereits bestehende Vertragsverhältnisse, sofern keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
1.4 Zusatzvereinbarungen
Jegliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.5 Vertragsbestandteile des Auftraggebers
Spezifische Vorgaben des Auftraggebers zur Leistungserbringung werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von LumeSec Technologies e.U. ausdrücklich im Angebot berücksichtigt oder durch schriftliche Zustimmung anerkannt wurden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln des Auftraggebers finden keine Anwendung, selbst wenn LumeSec Technologies e.U. diese kennt, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung unter Kennzeichnung der Annahme (z. B. "AGB des Auftraggebers akzeptiert"). Andernfalls wird der Einbeziehung solcher Bedingungen ausdrücklich widersprochen.
Die Annahme technischer oder inhaltlicher Vorgaben des Auftraggebers bedeutet nicht automatisch die Zustimmung zu dessen rechtlichen Vertragsbedingungen, auch wenn diese in den Vorgaben enthalten sind (z. B. "Es gelten unsere AGB").
1.6 Vorgehen bei Widersprüchen
Im Falle von Widersprüchen zwischen verschiedenen Vertragsbestandteilen gilt folgende Reihenfolge:
- Schriftliches Angebot von LumeSec Technologies e.U.
- Projektbezogene Leistungsbeschreibungen
- Allgemeine Leistungsbeschreibungen und Broschüren
- Preislisten
- Diese AGB
Bestehen Widersprüche zwischen Vertragsbestandteilen von LumeSec Technologies e.U. und Vertragsbestandteilen des Auftraggebers, haben die Bestimmungen von LumeSec Technologies e.U. Vorrang.
1.7 Vorgehen bei Unwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Angebot durch LumeSec Technologies e.U.
Alle Angebote von LumeSec Technologies e.U., sei es in Form individueller Offerten, allgemeiner Bestellscheine, Kataloge oder Webshop-Angebote, sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Annahme durch LumeSec Technologies e.U. zustande.
2.2 Angebot durch den Auftraggeber
Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag auf Grundlage eines Angebots von LumeSec Technologies e.U. oder unaufgefordert, beispielsweise in Form eines Zusatzauftrags innerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung, so ist dieser für eine Dauer von zwei Wochen ab Zugang des Auftrags bei LumeSec Technologies e.U. verbindlich.
2.3 Annahme durch LumeSec Technologies e.U.
Ein Vertrag kommt nur durch ausdrückliche Annahme seitens LumeSec Technologies e.U. zustande. Diese erfolgt grundsätzlich in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Alternativ kann die Annahme auch durch ein für den Auftraggeber erkennbares Handeln, wie die Aufnahme der Leistungserbringung, erfolgen. Eine bloße Bestätigung des Auftragseingangs stellt noch keine Annahme dar.
2.4 Zugang elektronischer Erklärungen
Sofern elektronische Kommunikationsmittel oder ein elektronisches Auftragsverwaltungssystem genutzt werden, gelten Erklärungen, die an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen österreichische Feiertage) zwischen 08:00 und 16:00 Uhr abgegeben werden, als am selben Tag zugegangen. Erklärungen, die außerhalb dieser Zeiten eingehen, gelten als am nächsten Werktag um 08:00 Uhr zugegangen.
2.5 Informationspflichten nach dem E-Commerce-Gesetz (ECG)
Die in § 9 Abs 1 Z 1-4 ECG vorgesehenen Informationspflichten von LumeSec Technologies e.U. werden abbedungen, soweit gesetzlich zulässig.
LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
3.1 Erfüllungsort
Der Erfüllungsort ist der Sitz von LumeSec Technologies e.U.
3.2 Leistungsumfang
Der Umfang der von LumeSec Technologies e.U. zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung, die sich aus allen Vertragsbestandteilen zusammensetzt. Informationen aus anderen Quellen (z. B. Websites, Broschüren, Präsentationen) sind nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn sie ausdrücklich in die Leistungsbeschreibung aufgenommen wurden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen zu prüfen. Nach Auftragserteilung sind Änderungen nur einvernehmlich möglich und können Auswirkungen auf Preis, Fristen und Termine haben.
3.3 Agiles Projektmanagement
Bei agiler Zusammenarbeit werden, sofern nicht bereits im Angebot festgelegt, die spezifischen Methoden sowie die zu erbringenden Detailleistungen während des Projekts einvernehmlich definiert.
3.4 Fachgerechte Leistung und Gestaltungsfreiheit
LumeSec Technologies e.U. schuldet eine fachgerechte Leistungserbringung auf Basis der zum Zeitpunkt des Angebots geltenden technischen Standards. Innerhalb des festgelegten Leistungsumfangs hat LumeSec Technologies e.U. Gestaltungsfreiheit, sofern mehrere fachgerechte Lösungen möglich sind.
3.5 Austauschbare Leistungen
LumeSec Technologies e.U. ist berechtigt, gleichwertige Leistungen zu erbringen, sofern dies mit den Zielen des Auftrags übereinstimmt.
3.6 Fremdleistungen / Third-Party-Produkte
LumeSec Technologies e.U. kann eigene Leistungen erbringen oder Dritte mit der Bereitstellung von Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechten oder anderen Produkten beauftragen.
Sofern bestimmte Fremdleistungen oder Produkte vertraglich vereinbart wurden, beschränkt sich die Verpflichtung von LumeSec Technologies e.U. auf die fachgerechte Beauftragung, Koordination und Verarbeitung dieser Fremdleistungen, nicht jedoch auf deren fachgerechte Ausführung.
Falls der Auftraggeber eigene oder fremde Komponenten in ein Hosting durch LumeSec Technologies e.U. integriert, agiert LumeSec Technologies e.U. ausschließlich als Hostprovider.
3.7 Teillieferungen und Fristen
LumeSec Technologies e.U. ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Termine oder Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3.8 Vertragslaufzeit
Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündbar.
3.9 Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse
Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse (z. B. Verzögerungen durch den Auftraggeber oder Dritte) verlängern Fristen und verschieben Termine um die Dauer der Verzögerung zuzüglich organisatorischer Anpassungen. LumeSec Technologies e.U. wird den Auftraggeber hierüber schriftlich informieren.
3.10 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt LumeSec Technologies e.U. alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Ansprechpartner unverzüglich zur Verfügung. Verzögerungen oder fehlerhafte Angaben können zu Terminverschiebungen und Mehrkosten führen, für die der Auftraggeber haftet.
Wird LumeSec Technologies e.U. durch Dritte wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen oder Inhalten in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber LumeSec Technologies e.U. schad- und klaglos.
3.11 Rechtliche Prüfpflichten
LumeSec Technologies e.U. stellt sicher, dass die erbrachten Leistungen nicht per se rechtswidrig sind, jedoch erfolgt keine weitergehende rechtliche Prüfung auf Rechte Dritter oder spezifische Anforderungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Leistungen auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen oder prüfen zu lassen.
3.12 Rechte an den Leistungen
Sämtliche Rechte an den erbrachten Leistungen verbleiben grundsätzlich bei LumeSec Technologies e.U. oder den jeweiligen Lizenzgebern. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung das nicht-exklusive, nicht übertragbare Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
Werden Drittleistungen genutzt, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen, die vom Auftraggeber einzuhalten sind.
3.13 Rechte am Endprodukt
Der Auftraggeber erwirbt nur Nutzungsrechte am Endprodukt, nicht jedoch an dessen Entstehungsgrundlagen, Zwischenstufen oder Arbeitsdateien, sofern nichts anderes vereinbart wurde. LumeSec Technologies e.U. ist nicht verpflichtet, diese nach Projektabschluss aufzubewahren.
3.14 Kontrollrecht
LumeSec Technologies e.U. ist berechtigt, die Einhaltung der Lizenzbedingungen durch persönliche oder technische Kontrollen zu prüfen. Persönliche Kontrollen dürfen unangekündigt erfolgen, technische Kontrollen können kontinuierlich durchgeführt werden. Dabei erhobene Daten dürfen ausschließlich zur Überprüfung der Lizenzbedingungen genutzt und binnen einer Woche gelöscht werden.
3.15 Referenznennung
LumeSec Technologies e.U. ist berechtigt, den Auftraggeber sowie Projektdetails als Referenz zu nennen, sofern dieser nicht schriftlich widerspricht. Dies umfasst die Nutzung von Namen, Logos und Projektbeschreibungen zu Werbezwecken ohne gesondertes Entgelt.
4. BESONDERE LEISTUNGSARTEN
4.1 Erstellung von Inhalten (Texte, Fotos & Grafiken)
Soweit die Leistungen von LumeSec Technologies e.U. die Erstellung von Inhalten wie Texten, Fotos oder Grafiken umfassen, beinhaltet das Angebot grundsätzlich einen Entwurf sowie geringfügige Änderungen. Sollte der Entwurf trotz fachgerechter und auftragsgemäßer Umsetzung nicht den Erwartungen des Auftraggebers entsprechen, sind weitere Entwürfe kostenpflichtig.
4.2 Domainregistrierung
Falls LumeSec Technologies e.U. Domains im Namen des Auftraggebers registriert, erfolgt dies unter den Bedingungen des jeweiligen Providers/Registrars. LumeSec Technologies e.U. schuldet dabei lediglich das Bemühen um die Registrierung, nicht jedoch den Erfolg, da dieser von externen Faktoren abhängt.
4.3 Hosting
Falls Hosting-Dienstleistungen Bestandteil der Leistung sind, gewährleistet LumeSec Technologies e.U. eine Verfügbarkeit von 99 % im Vertragsjahr. Nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit einbezogen werden geplante Wartungsarbeiten sowie Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereichs von LumeSec Technologies e.U. liegen.
4.4 Suchmaschinenoptimierung & Performance Marketing
LumeSec Technologies e.U. schuldet bei Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Performance-Marketing eine fachgerechte Umsetzung zur Zielerreichung, jedoch nicht das Erreichen bestimmter Rankings oder KPIs, da externe Plattformen ihre Algorithmen willkürlich ändern können.
4.5 Service- und Wartungsleistungen
Sofern keine expliziten Service- und Wartungsleistungen vereinbart wurden, besteht keine Verpflichtung zur Wartung. Falls solche Leistungen vereinbart wurden, schuldet LumeSec Technologies e.U. keine bestimmten Reaktionszeiten, sofern nicht individuell festgelegt. Wartungsarbeiten können temporäre Ausfälle verursachen, woraus der Auftraggeber keine Ansprüche ableiten kann.
4.6 Datensicherung
Die Sicherung und Sicherheit der Daten liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, insbesondere vor Installations-, Wartungs- oder anderen Arbeiten durch LumeSec Technologies e.U.
4.7 Remote-Monitoring
Setzt LumeSec Technologies e.U. ein Remote-Monitoring-System ohne separate Berechnung ein, besteht keine Verpflichtung zur Überwachung der Funktionsfähigkeit der Systeme.
4.8 Nutzung fremder Komponenten & Services
Falls Drittanbieter-Komponenten, -Plattformen oder -Services genutzt oder integriert werden, erfolgt dies auf Basis der zum Zeitpunkt des Angebots bekannten Rahmenbedingungen. Spätere Änderungen durch Drittanbieter sind nicht Bestandteil der Leistung und werden gesondert beauftragt und verrechnet.
4.9 App-Programmierung
Bei der Entwicklung von Apps richtet sich die Umsetzung nach den zum Zeitpunkt der Angebotslegung bekannten App-Store-Richtlinien. Spätere Änderungen dieser Richtlinien sind nicht Bestandteil der Leistung und werden gesondert angeboten.
4.10 Plattform- & Browser-Kompatibilität
-
Apps: Falls eine native App für eine Plattform entwickelt wird, wird die Kompatibilität mit den zwei neuesten stabilen Versionen dieser Plattform angestrebt. Bei nicht-nativen Apps wird die Kompatibilität mit den zwei meistverbreiteten Plattformen und deren zwei neuesten stabilen Versionen angestrebt.
-
Webanwendungen: Es wird eine Kompatibilität mit Webbrowsern angestrebt, die zum Projektbeginn mindestens 5 % Marktanteil haben.
4.11 Open Source
Falls die Leistungen auf Open-Source-Software basieren, die eine Übertragung dieser Lizenz erfordert, ist LumeSec Technologies e.U. berechtigt, die erstellten Werke unter derselben Open-Source-Lizenz zu veröffentlichen.
4.12 Individualentwicklung von Desktop- und lokalen Anwendungen
LumeSec Technologies e.U. bietet auch die individuelle Entwicklung von Desktop- und lokal installierbaren Softwarelösungen an. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Anforderungskatalog bzw. der schriftlichen Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Anforderungen vollständig, eindeutig und rechtzeitig zu definieren und während des Projektverlaufs etwaige Änderungen oder Erweiterungen schriftlich mitzuteilen. Nachträgliche Änderungen können zu einer Anpassung von Zeitplan und Vergütung führen.
Die Installation, Konfiguration oder der Support der Anwendung am System des Auftraggebers erfolgt nur, sofern ausdrücklich vereinbart. Die Kompatibilität mit bestimmten Betriebssystemversionen oder Drittsoftware wird nur gewährleistet, wenn sie schriftlich zugesichert wurde.
4.13 Vertrieb von Software-Applikationen / Lizenzen
LumeSec Technologies e.U. vertreibt eigene, selbst entwickelte Softwareprodukte in Form von zeitlich befristeten oder unbefristeten Lizenzen. Diese werden entweder direkt als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellt oder als klassische Vollversionen (z. B. lokal installierbare Einzelplatz- oder Unternehmenslösungen) vertrieben. Der Vertrieb kann direkt an Endkunden oder über autorisierte Vertriebspartner erfolgen.
Für jede Applikation gelten die gesonderten Lizenzbedingungen bzw. Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (EULA) der jeweiligen Softwarelösung. Diese werden dem Kunden vor oder im Rahmen des Vertragsschlusses bereitgestellt und sind Bestandteil des jeweiligen Einzelvertrags.
Der konkrete Lizenzumfang (z. B. Anzahl der Nutzer, Dauer, Installationsart) sowie etwaige Nutzungseinschränkungen ergeben sich aus der aktuellen Produktbeschreibung, den Lizenzbedingungen sowie gegebenenfalls zusätzlich geltenden Open-Source-Lizenzen für enthaltene Drittkomponenten.
Mit dem Erwerb einer Lizenz erhält der Kunde – sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart – ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur Verwendung der Software für eigene geschäftliche Zwecke. Die Lizenz wird erst mit vollständiger Bezahlung wirksam.
Beim Vertrieb über Partner gelten ausschließlich die Lizenzbedingungen und technischen Spezifikationen von LumeSec Technologies e.U. als verbindlich. Vertriebspartner sind nicht berechtigt, über den vereinbarten Umfang hinausgehende Zusagen zu treffen oder Änderungen vorzunehmen.
5. GEHEIMHALTUNG & ABWERBEVERBOT
5.1 Treuepflichten
Die Vertragsparteien verpflichten sich, das Ansehen des jeweils anderen Vertragspartners zu wahren und zu fördern. Insbesondere ist es untersagt, gegenüber Dritten abwertende Äußerungen über den Vertragspartner zu machen. Diese Verpflichtung gilt unbefristet über das Vertragsende hinaus.
5.2 Geschäftsgeheimnisse
Ein Geschäftsgeheimnis umfasst jede Information, die:
- Geheim ist, da sie in den relevanten Fachkreisen nicht allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist,
- Von wirtschaftlichem Wert ist, weil sie geheim ist, und
- Angemessen geschützt wird, durch technische und organisatorische Geheimhaltungsmaßnahmen des Berechtigten.
Als Geschäftsgeheimnisse von LumeSec Technologies e.U. gelten insbesondere:
- Unternehmensstrategien und -konzepte,
- Vertragsinhalte und Vereinbarungen,
- Softwarearchitektur, Quellcode, Entwicklungs- und Administrationsdokumentation,
- Daten, aus denen sich die Funktion oder sicherheitsrelevante Aspekte der Software ergeben.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um eine unbefugte Nutzung, Offenlegung oder Aneignung der Geschäftsgeheimnisse von LumeSec Technologies e.U. zu verhindern. Eine Nutzung der vertraulichen Informationen durch den Auftraggeber ist nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang zulässig.
Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtungen hat der Auftraggeber eine Konventionalstrafe in Höhe von EUR 50.000,00 zu zahlen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
5.3 Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Mitarbeiter oder Lieferanten von LumeSec Technologies e.U. abzuwerben oder abwerben zu lassen. Diese Verpflichtung gilt für drei Jahre nach Vertragsende.
Bei einem Verstoß gegen das Abwerbeverbot hat der Auftraggeber eine Konventionalstrafe in Höhe des Bruttojahresgehalts des abgeworbenen Mitarbeiters bzw. des Bruttojahresumsatzes des abgeworbenen Lieferanten zu zahlen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.
6. ENTGELT
6.1 Preise
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und gelten ab dem Geschäftssitz von LumeSec Technologies e.U., sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise als Endpreise, exklusive allfälliger Versandkosten, Fremdleistungen oder Gebühren Dritter.
6.2 Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Falls abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, wird LumeSec Technologies e.U. den Auftraggeber schriftlich informieren. Widerspricht der Auftraggeber nicht binnen einer Woche schriftlich und bietet gleichzeitig eine kostengünstigere Alternative an, gilt die Kostenüberschreitung als genehmigt.
Bei einer Kostenüberschreitung von bis zu 15 % ist keine gesonderte Mitteilung erforderlich; diese gilt von vornherein als genehmigt.
6.3 Abrechnung nach Pauschale
Bei einer Pauschalabrechnung sind alle zur Ausführung der vereinbarten Leistungen notwendigen Arbeiten abgedeckt. Nicht enthalten sind:
- Kosten für unvorhersehbare Ereignisse,
- Mehrkosten aufgrund nicht vertragsgemäßer Mitwirkung des Auftraggebers,
- Mehrkosten infolge versteckter Mängel in beigestellten Leistungen.
6.4 Abrechnung nach Aufwand
Bei einer Abrechnung nach Aufwand wird der tatsächlich entstandene Aufwand verrechnet. Eine solche Abrechnung liegt vor, wenn der Aufwand als "circa", "voraussichtlich" oder "geschätzt" angegeben wird.
6.5 Stundenpool
Falls ein Stundenpool für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wird, sichert dieser eine Mindestverfügbarkeit von LumeSec Technologies e.U.
Nicht genutzte Stunden verfallen und sind nicht auf Folgezeiträume übertragbar.
Bei Erreichen des Stundenlimits informiert LumeSec Technologies e.U. den Auftraggeber frühstöglich.
Eine Überschreitung des Stundenkontingents ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig, außer sie ist zur Abwehr von unmittelbar drohenden Schäden erforderlich.
6.6 Zusatzleistungen
Zusätzliche, nicht durch das vereinbarte Honorar abgedeckte Leistungen, insbesondere nachträglich vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
6.7 Abrechnungsmodus
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Auftragserteilung sowie bei Fertigstellung jeweils 50 % des vereinbarten Entgelts zu leisten.
6.8 Teilleistungen
LumeSec Technologies e.U. ist berechtigt, Teilleistungen gesondert abzurechnen. Als Teilleistungen gelten:
- Einzelne Positionen der Leistungsbeschreibung,
- Im Rahmen agiler Projekte erbrachte Leistungen pro Sprint.
6.9 Kostenvorschuss
LumeSec Technologies e.U. kann in folgenden Fällen einen Kostenvorschuss in voller Höhe der nächsten Teilleistung verlangen:
- Bei Neukunden,
- Bei der Durchreichung von Fremdleistungen,
- Bei wirtschaftlichen Unsicherheiten des Auftraggebers,
- Bei vorherigem Zahlungsverzug,
- Bei begründetem Verdacht auf Zahlungsunwilligkeit.
6.10 Preisanpassung
LumeSec Technologies e.U. ist berechtigt, bei unbefristeten Verträgen oder Verträgen mit automatischer Verlängerung jährlich eine Preisanpassung auf Basis des Verbraucherpreisindex der Statistik Austria vorzunehmen. Für die Anpassung wird die Indexzahl des Monats vor Vertragsabschluss herangezogen. Preisanpassungen erfolgen jeweils zum Jahresende; sinkende Indexwerte bleiben unberücksichtigt.
Falls sich die Kosten für erbrachte Leistungen um mehr als 3 % erhöhen, ohne dass LumeSec Technologies e.U. dies beeinflussen kann, kann eine angemessene Preisanpassung erfolgen. Die Kostenerhöhung ist nachzuweisen.
6.11 Ungerechtfertigter Rücktritt
Tritt der Auftraggeber ohne grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von LumeSec Technologies e.U. vom Auftrag zurück, bleibt das vereinbarte Honorar geschuldet. Lediglich ersparte Aufwendungen für nicht getätigte Fremdbeschaffungen werden angerechnet.
Dasselbe gilt, wenn LumeSec Technologies e.U. aufgrund eines wichtigen, in der Sphäre des Auftraggebers liegenden Grundes vom Vertrag zurücktritt.
7. ZAHLUNG
7.1 Fälligkeit
Rechnungen von LumeSec Technologies e.U. sind ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.
7.2 Zahlungsfrist
Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu begleichen.
7.3 Zahlung bei Online-Geschäften
Bei Online-Geschäften ist die Zahlung mit der Auftragserteilung fällig.
7.4 Zahlungsweise
Die Zahlung hat grundsätzlich per Überweisung auf das angegebene Bankkonto zu erfolgen. Barzahlungen sind ausgeschlossen.
7.5 Weitere Zahlungsmethoden
Der Auftraggeber kann alle von LumeSec Technologies e.U. angebotenen Zahlungsmethoden nutzen. Die Belastung erfolgt zum Zeitpunkt der Zahlung durch den Auftraggeber.
7.6 Fremdleistungen
LumeSec Technologies e.U. ist berechtigt, Fremdleistungen nach eigenem Ermessen entweder im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers sowie auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.
Erfolgt die Beauftragung im eigenen Namen und/oder auf eigene Rechnung, dient dies ausschließlich der vereinfachten Vertrags- und Zahlungsabwicklung im Interesse des Auftraggebers.
7.7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen von LumeSec Technologies e.U. aufzurechnen, es sei denn, diese wurden von LumeSec Technologies e.U. schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
7.8 Ratenzahlung
Falls eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wird, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Zahlung einer Rate sofort die gesamte offene Summe fällig wird (Terminsverlust).
7.9 Zahlungsverzug
Bei verspäteter Zahlung sind die gesetzlichen Verzugszinsen zwischen Unternehmern, jedoch mindestens 9 % pro Jahr, zu entrichten. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten der Forderungseintreibung, insbesondere Inkassogebühren und zweckentsprechende Rechtsverfolgungskosten.
7.10 Fortgesetzter Zahlungsverzug
Nach erfolgloser Mahnung unter Setzung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist ist LumeSec Technologies e.U. berechtigt:
Sämtliche bereits erbrachten, aber noch nicht verrechneten Leistungen und Teilleistungen fällig zu stellen,
Die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen einzustellen.
Nach einer weiteren erfolglosen Mahnung direkt an die Geschäftsleitung des Auftraggebers und einer weiteren mindestens 7-tägigen Frist ist LumeSec Technologies e.U. berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und Schadenersatz für entgangenen Gewinn zu fordern. Bereits bezahlte, aber noch nicht erbrachte Leistungen können in diesem Fall eingestellt werden.
Unabhängig von diesen Maßnahmen ist LumeSec Technologies e.U. berechtigt, unmittelbar nach Ablauf der Fälligkeit gerichtliche Schritte einzuleiten.
8. HAFTUNG
8.1 Haftung im klassischen Werkvertrag
LumeSec Technologies e.U. haftet im Rahmen eines klassischen Werkvertrags für die Zielerreichung der vereinbarten Leistung.
8.2 Haftung im agilen Projektmanagement
Bei agiler Zusammenarbeit haftet LumeSec Technologies e.U. nur für die auftragsgemäße Ausführung der in den jeweiligen Projektabschnitten definierten Leistungen, es sei denn, das Endziel wurde vor Vertragsabschluss eindeutig festgelegt.
8.3 Haftung bei Zukauf von Ressourcen
Bei der Bereitstellung von Ressourcen (z. B. Arbeitszeit) ist der Auftraggeber für die Zielerreichung verantwortlich. LumeSec Technologies e.U. haftet lediglich für die korrekte Ausführung der beauftragten Leistungen.
8.4 Eingriffe des Auftraggebers
Eigenmächtige Änderungen oder Eingriffe in die Leistungen von LumeSec Technologies e.U. durch den Auftraggeber können zu Mehraufwand führen. In diesem Fall haftet der Auftraggeber für zusätzliche Kosten, die für Fehlerbehebung, Dokumentation oder Anpassungen entstehen.
8.5 Rügeverpflichtung
-
Der Auftraggeber muss Leistungen innerhalb von 8 Tagen nach Übergabe, Zwischenabnahme oder Betriebsaufnahme schriftlich abnehmen oder Mängel rügen.
-
Verdeckte Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Erkennbarkeit zu melden.
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Erfolgt keine rechtzeitige Rüge, gelten die Leistungen als abgenommen und jegliche Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
8.6 Gewährleistung
-
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe.
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Abweichungen von technischen Normen oder dem Stand der Technik berechtigen nur dann zur Mängelrüge, wenn die Funktionalität des Werkes erheblich beeinträchtigt ist.
-
LumeSec Technologies e.U. entscheidet über Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung.
-
Die Aktualisierungspflicht nach § 7 VGG ist ausgeschlossen.
8.7 Schadenersatz & sonstige Ansprüche
-
Schadenersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, er beruht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
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Schadenersatzansprüche verfallen nach sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch nach drei Jahren ab der schädigenden Handlung.
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Personenschäden und zwingende Haftungsvorschriften sind hiervon ausgenommen.
8.8 Haftung bei Fremdleistungen
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Drittanbieter von Fremdleistungen sind keine Erfüllungsgehilfen von LumeSec Technologies e.U.
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LumeSec Technologies e.U. haftet nur für deren fachgerechte Beauftragung und Koordinierung.
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Falls Fremdleistungen auf Weisung des Auftraggebers beauftragt werden, entfällt jede Haftung von LumeSec Technologies e.U.
8.9 Haftung bei Integration von Fremdleistungen durch den Auftraggeber
LumeSec Technologies e.U. haftet nicht für Komponenten, Schnittstellen oder Daten, die vom Auftraggeber integriert werden.
Falls rechtswidrige Inhalte eingebunden werden, ist LumeSec Technologies e.U. berechtigt, diese zu löschen und den Vertrag aus wichtigem Grund zu beenden. Der Auftraggeber stellt LumeSec Technologies e.U. in diesem Fall schad- und klaglos.
8.10 Haftung bei Nutzung von Drittanbieter-Services
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LumeSec Technologies e.U. haftet nicht für Services oder Komponenten Dritter.
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Eine verschuldensabhängige Haftung ist auf Auswahlverschulden beschränkt.
8.11 Haftung bei kostenlosen Leistungen
Falls LumeSec Technologies e.U. kostenlose Leistungen erbringt, ist jegliche Haftung für diese ausgeschlossen.
8.12 Beweislast
Eine Beweislastumkehr zu Lasten von LumeSec Technologies e.U. ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber muss nachweisen:
- Dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag,
- Zeitpunkt der Mängelentdeckung,
- Rechtzeitigkeit der Mängelrüge,
- Das Verschulden von LumeSec Technologies e.U.
8.13 Nachfristsetzung
Vor der Geltendmachung von Ansprüchen muss der Auftraggeber LumeSec Technologies e.U. eine angemessene, mindestens 14-tägige Nachfrist zur Behebung einräumen.
8.14 Vertragsrücktritt
Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur schriftlich mittels eingeschriebenem Brief möglich.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Anwendbares Recht
Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Auftraggeber und LumeSec Technologies e.U. findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen Anwendung.
9.2 Vertrags-ÖNORM
Sofern vertragliche ÖNORMEN nicht ausdrücklich vereinbart wurden, gelten diese nicht als Vertragsbestandteil.
9.3 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten zwischen LumeSec Technologies e.U. und dem Auftraggeber wird das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck als Gerichtsstand vereinbart. LumeSec Technologies e.U. ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
9.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
9.4 Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
9.5 Verbot der Vertragsübertragung
Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von LumeSec Technologies e.U. auf Dritte übertragen.
9.6 Höhere Gewalt (Force Majeure)
LumeSec Technologies e.U. haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Verpflichtungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks oder andere unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse. In solchen Fällen verlängern sich Fristen um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
9.7 Lizenzen über Vertriebspartner
Sofern LumeSec Technologies e.U. Softwarelizenzen über autorisierte Vertriebspartner vertreibt, gelten ausschließlich die von LumeSec Technologies e.U. bereitgestellten Lizenzbedingungen sowie die dazugehörigen technischen Leistungsbeschreibungen als Vertragsbestandteil.
Vertriebspartner sind nicht berechtigt, über den vertraglich definierten Umfang hinausgehende Zusagen, Garantien oder Leistungsversprechen abzugeben. Etwaige abweichende oder ergänzende Erklärungen eines Vertriebspartners sind unwirksam, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich von LumeSec Technologies e.U. bestätigt wurden.